In eigener Sache
In eigener Sache
Da unsere Anzeigenabteilung in letzter Zeit häufiger darauf angesprochen
wurde, möchten wir an dieser Stelle noch einen Hinweis in eigener Sache geben.
In unserer Fachzeitschrift findet keine Kopplung zwischen redaktionellen
Inhalten und Anzeigen statt.
Die Trennung der beiden Bereiche "Redaktion" und "Anzeigen" bleibt
wie in den letzten Jahren unverändert bestehen.
Abgesehen von der Tatsache, das "bezahlte Inhalte" für den Leser kein
Service sind, wäre es laut § 10 der Landespressegesetze nicht zulässig.
Eine Veröffentlichung, für die der Verleger ein Entgelt erhalten, gefordert oder
sich versprechen lassen hat, muss durch Anordnung, Gestaltung oder mit dem
Hinweis "ANZEIGE" gekennzeichnet sein.
Daher bitten wir Sie, uns weiterhin Artikel, Informationen über interessante
Objekte, technische Highlights etc. zukommen zu lassen.


